Huurvoorwaarden Feriering
Bij reservering van een vakantiehuis van Feriering via DFB.nl of een website van Dansk Feriehus Bookingburo zijn de voorwaarden van Feriering (leverancier ter plaatse) van toepassing. De voorwaarden van Dansk Feriehus Bookingburo vormen een aanvulling op deze voorwaarden.
§ 5 over de reis- en annuleringsverzekering is niet van toepassing. Wij raden aan een reis- en/of annuleringsverzekering via Dansk Feriehus Bookingburo in Nederland af te sluiten. U kunt dit doen tijdens het boekingsproces op de website of via de reserveringsafdeling.
De voorwaarden van Feriering zijn opgesteld in het Duits. Mocht u vragen hebben over de voorwaarden van Feriering, dan kunt u contact opnemen met onze reserveringsafdeling.
Dansk Feriehus Bookingburo treedt bij boeking op als bemiddelaar tussen u, de huurder en Feriering, de verhuurder.
Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen Feriering
Die unten aufgeführten Geschäfts- und Mietbedingungen finden ihre Anwendung zwischen dem Mieter und Feriering Partner (Købmand Hansen's Feriehusudlejning, Fanøhus, Falsterhus, Feriering West, Feriehusudlejning ), im Folgenden FR. Dies gilt insoweit als dass zwischen Mieter und FR nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.
§ 1. Angebot und Vertrag
1.1 Der Mietvertrag stellt einen Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter mit FR als Vermittler dar.
1.2 Ein geschlossener Mietvertrag ist verbindlich und umfasst das Mietobjekt mit dem gesamten Inventar, Zubehör sowie Grundstück wie in der Hausbeschreibung angegeben.
1.3 FR vermietet die beschriebenen Mietobjekte, deren Beschreibung nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt ist.
1.4 Das gemietete Mietobjekt darf nicht ohne vorhergehende Vereinbarung von mehr Personen bewohnt werden, als in der Beschreibung erlaubt. Das Aufstellen von Wohnwagen, Zelten o.Ä. ist nicht gestattet.
1.5 Sofern Haustiere mitgebracht werden, darf deren Anzahl ebenfalls die in der Beschreibung aufgeführte Höchstanzahl nicht überschreiten. Haustiere dürfen nicht im Haus allein gelassen werden. Für evtl. Haustiere kann eine Gebühr berechnet werden.
§ 2. Preis
2.1 Die angegebenen Preise im Katalog und im Internet sind grundsätzlich zuzüglich diverser Verbrauchskosten. Diese können von Haus zu Haus oder von Gegend zu Gegend unterschiedlich sein.
2.2 Die Preise wurden von FR unter Vorbehalt von Abgabenänderungen sowie wesentlichen Preissteigerungen bei Öl und Strom festgesetzt.
2.3 Die Preise sind immer einschließlich MwSt.
§ 3. Bezahlung, Stornierung und Änderung
3.1 Der Eingang einer Buchung wird von FR durch die Zusendung eines Mietvertrages an den Mieter bestätigt.
3.2 Die 1. Rate in Höhe von 25% des Mietpreises sowie eine evtl. Reiserücktrittsversicherung und Bearbeitungsgebühr sind 10 Tage nach Vertragsabschluss zahlungsfällig. Der Restbetrag, die 2. Rate, ist 42 Tage vor Beginn des Mietzeitraums fällig.
3.3 Bei Buchung später als 42 Tage vor Beginn des Mietzeitraums ist der Gesamtpreis spätestens 10 Tage nach Vertragsabschluss zu zahlen, jedoch nicht später als am Tag der Schlüsselübergabe.
3.4 Mit der Zahlung der 1. Rate anerkennt der Mieter Mietbedingungen, Preise und Mietzeitraum und erklärt sein Einverständnis.
3.5 Werden die 1. und die 2. Rate nicht rechtzeitig bezahlt, kann FR den Mietvertrag annullieren.
3.6 Der Mieter kann vor Beginn des Mietzeitraums den Mietvertrag per Einschreiben schriftlich kündigen. Die Kündigung gilt erst ab dem Tag, an dem sie FR physisch vorliegt.
3.7 FR ist in diesem Fall berechtigt, eine angemessene Vergütung zu verlangen, wobei folgende Forderungen ohne weitere Nachweise gestellt werden können: Bis zu 42 Tage vor Reiseantritt 20% des Gesamtmietpreises. Von 1 bis 41 Tagen vor Reiseantritt 80% des Gesamtmietpreises. Doch immer mindestens DKK 500,-. Bei Kündigung des Vertrages werden die Buchungsgebühr und eine evtl. Versicherungsprämie nicht zurückerstattet.
3.8 Eine Änderung des Mietzeitraums kann bis zu 42 Tagen vor Reiseantritt vorgenommen werden. Ist der Mietvertrag akzeptiert worden (1. Rate ist eingezahlt), kann eine Gebühr erhoben werden, ansonsten wird der Vertrag kostenlos geändert. Eine Änderung des Vertrags
1 bis 41 Tage vor Mietanfang ist nicht möglich und wird wie eine Stornierung behandelt.
§ 4. Kaution
4.1 FR kann jederzeit eine Kaution verlangen. Diese wird mit der 2. Rate fällig oder spätestens bei der Schlüsselübergabe und dient als Sicherheit dafür, dass das gemietete Mietobjekt in einem schadenfreien und sauberen Zustand wieder abgegeben wird.
4.2 Die Kaution wird spätestens 2 Wochen nach der Abreise, wenn eine Kontrolle des Hauses gemacht worden ist und zufriedenstellend ausgefallen ist, zurücküberwiesen. Die Verbrauchskosten für Strom, Heizung (hierunter auch Brennholz), Telefon, Wasser und Sonderausstattung können nicht mit der Kaution verrechnet werden und sind bei der Abreise im Büro abzurechnen.
§ 5. Reiserücktrittsversicherung
5.1 Wir empfehlen den Abschluss einer Vollschutz- oder einer Reiserücktrittsversicherung über FR. Der Preis hierfür wird je nach Mietpreis sowie Versicherungstyp festgesetzt. Aktuelle Preise und die Versicherungsbedingungen gehen aus Katalog und Internetseite von FR hervor und werden Ihnen auf Anfrage gerne zugeschickt.
5.2 Die Versicherung wird abgeschlossen bei:
Europæiske Rejseforsikring A/S
Frederiksberg Alle 3
DK- 1790 København V
§ 6. Pflichten des Mieters
6.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt mit allem, was dazu gehört, mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die er oder Mitreisende während des Aufenthaltes verursachen.
6.2 Der Mieter trägt die Verantwortung für das Mietobjekt sowie das Inventar und ist verpflichtet, alle Schäden, die während des Aufenthalts passiert sind, vor seiner Abreise bei FR zu melden. Alle Schäden sind vor der Abreise vom Mieter zu begleichen, oder es wird eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Werden nach der Abreise des Mieters nicht gemeldete Schäden oder Mängel von FR festgestellt, werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt.
6.3 Sofern keine andere Vereinbarung vorliegt, ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu verlassen. Hat der Mieter eine Endreinigung bestellt, muss er dennoch selbst aufräumen, Geschirr spülen, Kühlschrank und Gefrierschrank sowie die Mülleimer leeren. Die Endreinigung muss rechtzeitig bestellt werden.
6.4 Der Mieter ist auch verpflichtet dafür zu sorgen, dass weder er noch seine Mitreisenden die Nachbarn oder die Umgebung stören. Falls sich der Mieter oder begleitende Personen grob, unachtsam oder mutwillig verhalten, behalten sich FR und der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In solchen Fällen ist FR nicht verpflichtet, einen Teil oder den gesamten Mietpreis zu erstatten.
§ 7. Pflichten des Vermieters
7.1 FR fungiert als Vermittler und ist daher verantwortlich für die Vermittlung des Mietvertrages zwischen Vermieter und Mieter.
7.2 Die Informationen von FR über die Mietobjekte basieren auf Besichtigungen und auf Angaben des Vermieters. FR ist bestrebt, stets korrekte und objektive Informationen weiterzugeben. Da aber vor Beginn des Mietzeitraums Änderungen vorkommen können, über die FR nicht informiert wurde, kann FR dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden.
7.3 FR behält sich das Recht vor, bei Vertragsbruch durch den Vermieter, Bearbeitungsfehlern, Fehlinformationen oder dergleichen entweder die eingezahlte Miete zurückzuverweisen oder das Mietobjekt durch ein gleichwertiges Mietobjekt zu ersetzen. Sollte das Ersatzobjekt preisgünstiger sein als das ursprünglich gemietete Mietobjekt, erhält der Mieter die Differenz erstattet.
7.4 FR übernimmt keine Verantwortung für Verhältnisse, die nicht unmittelbar zum Mietobjekt gehören (z.B. Bademöglichkeiten, Angelmöglichkeiten, Straßensperrungen, Geschäftsschließungen, Straßenbauarbeiten, Umweltschäden usw.). FR übernimmt auch keine Verantwortung für eine Wertminderung eines Ferienaufenthalts durch z.B. Klimaverhältnisse, örtliche Bestimmungen und Verordnungen (Badeverbote, Wassermangel usw.).
7.5 FR übernimmt keine Verantwortung für Ausfälle oder Schäden an sanitären Installationen, für verstopfte Abflüsse und Kanalisation sowie für das Auftreten von Insekten und Schädlingen.
7.6 In Verbindung mit diesem Vertrag schließt FR keine Versicherung für Personen- oder Sachschäden ab, die dem Mieter oder dessen Mitreisenden während des Aufenthaltes evtl. entstehen.
7.7 Dieser Vertrag gilt vorbehaltlich eventueller Druckfehler in den Katalogen oder Eingabefehler auf der Homepage). Bei Abweichungen zwischen Katalog- und Internetangaben gelten stets die Informationen im Internet.
§ 8. Reklamationen
8.1 Eventuelle Fehler oder Mängel am Mietobjekt müssen FR spätestens 48 Stunden nach Einzug gemeldet werden. Andernfalls kann der Mieter dafür gemäß §6.2 haftbar gemacht werden. Reklamationen aufgrund mangelhafter Endreinigung sind FR sofort nach der Ankunft zu melden.
8.2 Der Mieter ist verpflichtet, FR eine angemessene Zeit einzuräumen, um die Fehler oder Mängel auszubessern. Gleichzeitig muss der Mieter dazu beitragen, eine Verschlimmerung der Schäden zu vermeiden und damit evtl. Kosten für FR zu verringern.
8.3 Erfolgen die Ausbesserungen nicht zufriedenstellend, ist dies FR umgehend zu melden.
§ 9. Höhere Gewalt
9.1 Der Mietvertrag kann aufgrund von Höherer Gewalt (Krieg, Streik, Epidemien, Natur und Umweltkatastrophen oder Ähnlichem) oder aufgrund anderer Umstände, auf die FR keinen Einfluss hat, ohne vorherige Ankündigung von FR gekündigt werden.
§ 10. Ethische Regeln
10.1 FR ist Mitglied des Verbandes Dänischer Ferienhausvermittler und folgt den ethischen Regeln, die vom Verband festgelegt wurden.
10.2 Sollten in Verbindung mit einem Mietverhältnis Probleme auftreten, die nicht zur Zufriedenheit des Mieters gelöst werden, und sollte es nicht möglich sein, mit den anderen Parteien zu einer Übereinkunft zu kommen (z.B. durch eine Kompensation oder Ähnliches), hat der Mieter die Möglichkeit, sich in der Angelegenheit an den Beschwerdeausschuss des Verbandes Dänischer Ferienhausvermittler zu wenden. Weitere Informationen über den Beschwerdeausschuss finden Sie unter www.fbnet.dk.
§ 11. Streitfälle
11.1 Jede Auslegung des vorliegenden Mietvertrags erfolgt nach dänischem Recht. Gerichtsstand ist das für den Ort, an dem sich das Mietobjekt befindet, zuständige dänische Gericht.
Toevoegingen bij reservering Falsterhus:
Zu §2
Ein Kind unter 2 Jahre wird als "überbelegung" akzeptiert.
Zu §2
Für jedes mitgebrachte Haustier wird eine Gebühr von DKK 100.- /EUR. 15,- pro Aufenthalt erhoben - zur Deckung von Schäden u.ä., die von Haustieren im Haus (Wohnung) verursacht werden. Für das Vorkommen von Insekten in oder um die Ferienwohnung herum kann weder die Feriering Partner noch der Hausbesitzer haftbar gemacht werden.
Zu §3
Eine Abschlussreinigung kann - spätestens am Montag der Abreisewoche - bestellt werden; über Preis und Abreisezeitpunkt kann man sich im Büro informieren.
Toevoegingen bij reservering Feriehusudlejning I/S (Ulfborg):
§ 12.2.1.
Bei der Anmietung eines Mietobjektes in Saison D+E mit »2-Personen-Rabatt« darf dieses Mietobjekt maximal von zwei Personen bewohnt werden. Auch Kinder unter 2 Jahre zählen als eine Person! Bekommt der Mieter Besuch oder kommen mehr Personen als im Mietvertrag angegeben, muss für die Zeit, in der das Haus von mehr als 2 Personen bewohnt wird, die Differenz zum Normalpreis bezahlt werden.
§ 12.2.2.
Für das Vorkommen von Insekten in oder um das Mietobjekt herum, kann weder der Vermittler
noch der Hausbesitzer haftbar gemacht werden.
§ 12.5.1.
Bei der Anmietung eines Poolhauses wird vom Vermittler eine obligatorische Kaution in Höhe von EUR 160,- erhoben.









