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Huurvoorwaarden SologStrand

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Bij reservering van een vakantiehuis van Sonne und Strand (Sol og Strand) via DFB.nl of een website van Dansk Feriehus Bookingburo zijn de voorwaarden van Sonne und Strand (leverancier ter plaatse) van toepassing. De voorwaarden van Dansk Feriehus Bookingburo vormen een aanvulling op deze voorwaarden.


§ 10 over de reis- en annuleringsverzekering is niet van toepassing. Wij raden aan een reis- en/of annuleringsverzekering via Dansk Feriehus Bookingburo in Nederland af te sluiten. U kunt dit doen tijdens het boekingsproces op de website of via de reserveringsafdeling.


De voorwaarden van Sonne und Strand zijn opgesteld in het Duits en Engels. Mocht u vragen hebben over de voorwaarden van Sonne und Strand, dan kunt u contact opnemen met onze reserveringsafdeling.


Dansk Feriehus Bookingburo treedt bij boeking op als bemiddelaar tussen u, de huurder en Sonne und Strand, de verhuurder.

 



Mietbedingungen

1.
Der Mietvertrag ist ein Vermittlungsvertrag, der die Miete der gebuchten Ferienunterkunft regelt. Die gemietete Unterkunft ist nicht Eigentum von SONNE UND STRAND Ferienhausvermittlung A/S oder eventuellen Tochtergesellschaften hiervon (hiernach SONNE UND STRAND genannt), sondern Eigentum Dritter. Der Vermittlungsvertrag wird direkt zwischen Mieter und SONNE UND STRAND abgeschlossen, aber auf Rechnung des Eigentümers. Der Vermittlungsvertrag ist verbindlich. Das Mietverhältnis umfasst die in der Beschreibung erwähnte Ferienunterkunft und sämtliches Zubehör. Die Ferienunterkunft darf nicht ohne besondere Erlaubnis von mehr Personen bewohnt werden als in der Beschreibung angegeben. Durch Abschluss des Mietvertrags erklärt der Mieter, dass er am Tage des Vertragsabschlusses volljährig und mündig war.

 

2.
Der Mieter ist vertraglich zur Sauberhaltung des Mietobjekts verpflichtet und hat es am Abreisetag in aufgeräumtem und gesäubertem Zustand zu hinterlassen. Evtl. mangelhafte oder ganz fehlende Endreinigung wird gegebenenfalls zu Lasten des Mieters von SONNE UND STRAND durchgeführt. Die Endreinigung des Mietobjekts kann bei SONNE UND STRAND gegen Bezahlung vorbestellt werden. Der Mieter ist für das Mietobjekt und sämtliches Zubehör verantwortlich und verpflichtet, vor der Abreise alle von ihm oder seinen Begleitern verursachten Schäden, die während des Aufenthaltes am Mietobjekt oder dessen Zubehör entstanden sind, umgehend bei dem nächstgelegenen Büro zu melden. Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Büros gehen aus dem Mietvertrag hervor. Alle Schäden sind vor der Abreise von dem Mieter zu ersetzen. Sollten nach der Abreise des Mieters Schäden oder Mängel am Mietobjekt festgestellt werden, die nicht bei SONNE UND STRAND gemeldet wurden, werden diese auf Kosten des Mieters behoben.

 

3.
In Verbindung mit gegenwärtigem Vertrag ist seitens SONNE UND STRAND keinerlei Versicherung bezgl. Personen- und/oder Sachschäden, die für den Mieter und/oder seine Begleiter während des Aufenthalts im Mietobjekt entstehen können, abgeschlossen worden.

 

4.
SONNE UND STRAND kann wegen höherer Gewalt, Krieg, Streik und epidemischer Erkrankungen sowie Einschränkungen in der Ölund Benzinversorgung o. Ä. mit umgehender Wirkung von dem Vertrag zurücktreten.

 

5.
SONNE UND STRAND behält sich das Recht vor, bei: · Vertragsbruch von Seiten des Eigentümers des gemieteten Objektes gegenüber SONNE UND STRAND · Bearbeitungsfehlern · Druckfehlern entweder den eingezahlten Mietbetrag zurückzuerstatten oder ein Ersatzobjekt anzubieten.

 

6.
Von dem Gesamtbetrag, der aus der Vorderseite des Mietvertrags hervorgeht, ist die 1. Rate (1/3 der Miete) spätestens 5 Tage nach Ausstellungsdatum des Mietvertrags und der Rest (2/3 der Miete + Vorauszahlung) spätestens 40 Tage vor Mietbeginn zu zahlen. Bei Ausstellung des Mietvertrags weniger als 45 Tage vor Einzug in das Mietobjekt ist der Gesamtbetrag + Vorauszahlung umgehend nach Empfang des Mietvertrags zu zahlen. Sobald die gesamte 1. Rate bezahlt ist, ist die Mietvereinbarung für beide Seiten verbindlich. Der Schlüssel für die gemietete Ferienunterkunft wird erst ausgehändigt, wenn die Einzahlung für die gemietete Ferienunterkunft der gesamten Miete gegenüber SONNE UND STRAND dokumentiert ist. Falls dem Mieter Extrakosten entstehen sollten, weil er SONNE UND STRAND die Einzahlung der Miete nicht beweisen kann, muss SONNE UND STRAND nicht für diese Kosten aufkommen. Über Vorauszahlungen für Verbrauchskosten wie Strom und evtl. Telefon-, Heizöl-, Solarwärme- und Wasserverbrauch sowie Miete für Wäschepakete, Kinderbett und Kinderhochstuhl wird innerhalb von drei Wochen nach Ende des Mietverhältnisses abgerechnet, entweder durch Nachzahlung oder Erstattung. SONNE UND STRAND ist berechtigt, im Falle der Einführung oder Erhöhung öffentlicher Abgaben auf Mieten und Vermittlungsleistungen nachträglich eine entsprechende Änderung des Buchungspreises vorzunehmen, sofern zwischen Mietvertrag und vertraglich vorgesehenem Beginn des Mietverhältnisses mehr als 4 Monate liegen. Entsprechendes gilt, wenn sich die Auffassung der Steuerbehörden über solche Abgaben ändert. Der Buchungspreis erhöht sich um den Betrag, um den die Abgabe steigt. Eine nachträgliche Preisänderung hat SONNE UND STRAND dem Kunden spätestens 3 Wochen vor Beginn des Mietverhältnisses mitzuteilen. Der Kunde ist im Falle einer nachträglichen Preisänderung berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes von der Mietvereinbarung zurückzutreten oder eine mindestens gleichwertige Mietvereinbarung abzuschließen, wenn SONNE UND STRAND in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis anzubieten.

 

7.
SONNE UND STRAND hat gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 651k BGB eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Die Prämie dieser Versicherung ist im Mietpreis enthalten. SONNE UND STRAND kann die im Mietvertrag angegebene Anzahlung erst verlangen, wenn dem Mieter ein Sicherungsschein ausgehändigt worden ist. Der Versicherer leistet bei Eintritt des Versicherungsfalls Entschädigung für a) den gezahlten Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters ausfallen. b) die notwendigen Aufwendungen, die dem Mieter infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen. Der Versicherer macht von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Haftungsbegrenzung Gebrauch. Die Haftung ist für die insgesamt zu erstattenden Beträge auf EUR 110 Mio. jährlich begrenzt. Übersteigen die in einem Jahr (01.01.- 31.12.) insgesamt zu erstattenden Beträge den vorstehenden Höchstbetrag, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem der Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht. Die Erstattung fälliger Beträge in EUR erfolgt daher erst nach Ablauf des Jahres (01.01.-31.12.), in dem der Versicherungsfall eingetreten ist. In Höhe der erbrachten Leistungen gehen die Ansprüche des Mieters gegen den Reiseveranstalter auf den Versicherer über. Ansprüche auf Gewährung einer Entschädigung nach diesen Sonderbedingungen stehen dem Mieter gegen den Versicherer unmittelbar zu. Voraussetzung für die Fälligkeit der Entschädigung ist, dass der Mieter alle Auskünfte erteilt und Unterlagen vorlegt, die zur Feststellung der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich sind. Ansprüche sind unverzüglich bei dem aus dem Sicherungsschein ersichtlichen Versicherer anzumelden oder bei der von ihm mit der Schadenregulierung beauftragten Stelle. In Höhe der vom Versicherer wegen Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters geleisteten Entschädigung gehen Ansprüche des Mieters gegen Dritte auf den Versicherer über.

 

8.
Alle Auskünfte über die von SONNE UND STRAND vermieteten Ferienhäuser/ Ferienwohnungen im Internet werden nach bestem Wissen und Gewissen gegeben. Beschwerden über Mängel des Mietobjekts sind unverzüglich telefonisch oder schriftlich durch Brief, Telegramm, Telefax oder E-Mail an das nächstgelegene Büro zu richten, dessen Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer aus dem Mietvertrag hervorgeht. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Abstellung von Mängeln mitzuwirken, Schäden gering zu halten und SONNE UND STRAND eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Ist die Beseitigung nicht zur Zufriedenheit des Mieters erfolgt, ist SONNE UND STRAND umgehend, möglichst schriftlich, darüber zu informieren.

 

9.
Der Mieter kann vor Mietbeginn jederzeit von der Mietvereinbarung zurücktreten. Der Rücktritt wird mit Zugang bei SONNE UND STRAND wirksam und sollte aus Beweisgründen durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Tritt der Mieter von der Vereinbarung zurück, ist SONNE UND STRAND berechtigt, Ersatz für die getroffenen Buchungsvorkehrungen und für ihre Aufwendungen zu verlangen. In diesem Zusammenhang machen wir darauf aufmerksam, dass SONNE UND STRAND nach Abschluss der Mietvereinbarung mit dem Kunden bedingungslos dazu verpflichtet ist, mit dem Eigentümer des Mietobjekts die gesamte Miete für den vom Kunden reservierten Zeitraum abzurechnen. Der Anteil des Eigentümers beträgt üblicherweise ca. 2/3 der Miete. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und erzielte Erlöse aus eventueller anderweitiger Vermietung des Mietobjekts zu berücksichtigen.

 

10.
Reiserücktrittsversicherung bei Krankheit u. a. ist in Verbindung mit einer Mietvereinbarung obligatorisch und im Mietpreis enthalten. Die Identität des Versicherten geht direkt aus dem ausgestellten Mietvertrag hervor. Die Reiserücktrittsversicherung ist abgeschlossen bei: EUROPÆISKE REJSEFORSIKRING A/S Frederiksberg Alle 3 DK-1790 København V Reg.Nr. VIR 172933 Die Versicherung deckt den Teil des Mietbetrags exkl. Bearbeitungsgebühren (EUR 65,-), den SONNE UND STRAND bei einer Stornierung des Mietvertrags nicht zurückzahlt, wenn der Aufenthalt des Versicherten im Mietobjekt aus folgenden Gründen unmöglich oder in hohem Maße erschwert wird: · weil der Versicherte oder sein Ehepartner, Lebensgefährte, eines seiner Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Enkel, Geschwister, Großeltern, Schwägerinnen, Schwäger oder Reisebegleiter stirbt, akut erkrankt oder schwer verletzt wird und dadurch ins Krankenhaus eingewiesen werden muss, bettlägerig oder auf andere Weise nicht reisefähig ist. Akute Krankheit Unter einer akuten, deckungsberechtigten Krankheit versteht man eine neu ausgebrochene Krankheit, einen begründeten Verdacht auf eine neu ausgebrochene schwere Krankheit oder eine unerwartete Verschlechterung einer bestehenden oder chronischen Krankheit. · weil unmittelbar vor dem Ferienaufenthalt wesentlicher Schaden entstanden ist aufgrund eines Feuers oder Einbruchs am privaten Wohnsitz des Versicherten oder aufgrund eines Feuers, Einbruchs oder einer vertragswidrigen Arbeitsniederlegung im eigenen Unternehmen des Versicherten. · aufgrund von Arbeitslosigkeit nach einer unerwarteten Kündigung von Seiten des Arbeitgebers. Es ist eine Bedingung für die Versicherungsdeckung, dass SONNE UND STRAND einen Beweis für den Versicherungsfall erhält, d. h. ein ärztliches Attest, eine Sterbeurkunde, einen Polizeibericht oder ein vom Arbeitsamt bestätigtes Kündigungsschreiben. Die Versicherung deckt den Zeitraum laut Mietvertrag vom Vertragsdatum bis zum Mietbeginn. Evtl. Ereignisse vorstehender Art, die nach Mietbeginn auftreten, oder Ereignisse, über die SONNE UND STRAND erst nach Mietbeginn informiert wird, werden von der Versicherung nicht gedeckt. Die Inanspruchnahme der Versicherung erfordert eine umgehende schriftliche Benachrichtigung, die aus Beweisgründen möglichst durch einen Einschreibebrief erfolgen sollte, an SONNE UND STRAND unter Angabe der Mietvertragsnummer und einer Dokumentation in Form · eines ärztlichen Attests, aus dem die Diagnose der Krankheit ersichtlich ist · einer Unfallbestätigung des Krankenhauses oder des behandelnden Arztes · einer Kopie der Sterbeurkunde · einer Kopie des Polizeiberichts nach einem Einbruch oder Feuer · einer Kopie des Kündigungsschreibens sowie einer Arbeitslosigkeitsbestätigung vom Arbeitsamt. Evtl. Fragen zur Reiserücktrittsversicherung können an SONNE UND STRAND gerichtet werden. Sollte eine Stornierung von SONNE UND STRAND nicht anerkannt werden und ein erneuter Antrag bei SONNE UND STRAND führt zu keiner zufrieden stellenden Lösung, kann der Mieter Klage einreichen bei: Europæiske Rejseforsikring A/S, Frederiksberg Alle 3, DK- 1790 København V. Wird die Angelegenheit nicht zur Zufriedenheit geklärt, kann der Mieter Klage einreichen bei: Ankenævnet for Forsikring, Anker Heegaards Gade 2, DK-1572 København V.

 

11.
Es ist dem Mieter gestattet, die Mietvereinbarung ohne zusätzliche Kosten auf einen anderen Mieter zu übertragen. Der ursprüngliche Mieter ist verpflichtet, SONNE UND STRAND dies schriftlich mitzuteilen.

 

12.
Alle im Internet angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich im jeweiligen Angebot anders vermerkt, ohne Nebenkosten für z. B. Strom (Heizung, Wasserboiler, Herd usw.), Gas (Heizung, Herd usw.), Öl (Heizung usw.) und Telefon. Die Preise sind - wenn nichts anderes aus dem Mietvertrag für jedes einzelne Mietverhältnis hervorgeht - inkl Wasserverbrauch (jedoch nicht Kosten für das Aufheizen des Wassers).

 

13.
Eine Besichtigung des Mietobjekts ist nach vorheriger Vereinbarung immer möglich.

 

14.
Soweit einzelne Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

15.
Bei den unter Punkt 1 erwähnten Tochtergesellschaften handelt es sich um folgende: • Dan-Bureau ApS • Dyrvigs Feriehuse ApS • Rømø Holidays ApS • Skagen Feriebolig ApS

 

16.
Im Übrigen wird auf die A-Z Informationen im Internet verwiesen.

 



Rental conditions


1
The tenancy agreement The tenancy agreement is a mediation agreement which governs the rental of the holiday home booked. The rented holiday home is not owned by Sol og Strand Feriehusudlejning A/S or any of its subsidiaries (hereafter referred to as Sol og Strand), but by third party. The mediation agreement is concluded directly between the tenant and Sol og Strand but at the expense of the individual home owner. The agreement is binding. The tenancy agreement covers the holiday home in question and all of the accessories as stated in the description of this. The holiday home shall not, without special permission given, be inhabited by more persons than the number specified in the description. At the conclusion of the tenancy agreement tenant declares to be aged 18 years and to be of age.


2
Cleaning and damages The tenant shall clean the premises in conformity with the tenancy agreement and shall hand over the premises in a clean and tidy state at the conclusion of the rental period. Any necessary cleaning will be carried out at the tenant's expense. Final cleaning of the holiday home can be arranged by Sol og Strand against payment. The tenant is liable for everything which belongs to the holiday home, and shall thus compensate all damage, caused by him which may have occurred to the holiday home or to the furniture and equipment during the rental period. In the event of damage occurring to the holiday home or furniture and equipment during the rental period, the tenant shall immediately inform Sol og Strand of the nature of the damage. The tenant must contact the nearest sales and service office, whose address, e-mail and telephone number is stated in the tenancy agreement. All damage must be compensated before departure. In the event that damages/defects are discovered after the tenant's departure, these will be remedied at the expense of the tenant in question.


3
Insurance of the tenant With regard to this agreement, no form of insurance has been taken out by Sol og Strand to cover personal injury or damage to property which may occur to the tenant and his companions during the rental period.


4
Force majeure In the event of force majeure, strikes and epidemic illness, as well as oil/petrol restrictions or similar, Sol og Strand can terminate the tenancy with immediate effect.


5
The rights of Sol og Strand In the following cases Sol og Strand reserves the right either to repay the paid-up rent or to find alternative accommodation: · Breach of contract from the owner of the rented holiday home in relation to Sol og Strand · Booking error · Catalogue error/misprint


6
Terms of payment The following terms of payment are applicable: The 1st instalment (1/3 of the rent) must be paid no later than 5 days after the issue of the tenancy agreement, and the balance (2/3 of the rental + deposit) must be paid at least 40 days before occupancy. In the event that the tenancy agreement is issued less than 45 days before the beginning of the rental period, the full rent + deposit must be paid immediately after receiving the tenancy agreement. The payment of minimum 1st instalment confirms the final agreement. The key for the holiday home will be handed over when a complete payment of the rent can be substantiated towards Sol og Strand. Sol og Strand is not accountable for any extras that could arise in consequence of lacking substantiation for payment of rent. When the tenancy is entered, a deposit is collected. Electricity, consumption of telephone, oil and water as well as costs for damages, caused by a tenant, if any, will be deducted from this amount by the ceasing of the tenancy. The rest of the deposit will be forwarded to the tenant no later than 3 weeks after the termination of the tenancy. In case of damage caused by the tenant or other disputes this period can exceed 3 weeks. In case the deposit amount, paid by the tenant, does not cover the consumption and indemnity expenses incurred, the tenant will receive a specified bill for this after the ceasing of the tenancy.


7
Price calculation From Sol og Strand, the prices are fixed subject to taxes and duties which may be imposed on Sol og Strand's commission, whereas, however, price adjustments cannot take place within a period of 4 months following the conclusion of the agreement. Sol og Strand rents out the holiday homes described on the internet, and all information concerning the properties is provided to the best of its knowledge and belief.


8
Complaints Any complaints regarding defects concerning the holiday home must be immediately communicated to Sol og Strand by telephone, telegraph, letter, fax or e-mail. Any complaints regarding defects concerning the holiday home must be immediately communicated by telephone, telegraph, letter, fax or email to the nearest sales and service office, whose address, e-mail and telephone number is stated in the tenancy agreement. The tenant shall allow Sol og Strand a reasonable period in which to remedy any defects, and must ensure that any existing damage is not made worse and that any loss for Sol og Strand is minimised. If the remedial work carried out is not satisfactory, Sol og Strand must be informed IMMEDIATELY.


9
Termination of agreement The tenant can terminate this agreement prior to the start of the rental period. For practical purposes of proof, we recommend that the notice of termination is forwarded to Sol og Strand by registered letter. The notice of termination is effective from the date on which it is received by Sol og Strand. In such case, Sol og Strand is entitled to claim reasonable compensation, and thus the following claim without further proof wil be made: · until 70 days before arrival: 10% of the total rent, minimum EUR 65. · 69 to 40 days before arrival: 25% of the total rent, minimum EUR 65. · 39 to 14 days before arrival: 80% of the total rent, minimum EUR 65. · from 13 days before arrival: 90% of the total rent, minimum EUR 65. The tenant is allowed to transfer the tenancy agreement to another tenant at no extra cost. In this case, notification must be sent in writing to Sol og Strand


10
Cancellation charge A cancellation charge in the event of illness is an obligatory part of the tenancy agreement and insures the tenant against a compensation claim as a result of cancellation of the agreement due to illness. The insurance comes into force in the event of death, serious accident or serious illness to one of the participants, provided that the holiday thereby cannot be carried through by the other participants. In each case of illness, a medical report with a diagnosis must be made available to Sol og Strand for acceptance before the day of arrival. For practical purposes of proof, we recommend that the notice of termination of tenancy as a result of illness and the accompanying medical report are forwarded to Sol og Strand by registered letter. The insurance does not apply in the event of illness which occurs during the holiday. In the event of cancellation due to illness, the paid-up rent is repaid with the deduction of the cancellation charge and an administration charge of EUR 65. The cancellation charge is evident from the specification on the tenancy agreement.


11
Included in the price All prices stated on the internet are quoted - unless otherwise expressly stated in the individual quotation - excl. electricity (heating, hot-water tank, etc.), gas (heating, cooker and similar), oil (e.g. heating) and telephone.


12
Inspection Inspection of the quotation according to prior agreement is always possible.


13
Jurisdiction Jurisdiction: The judicial district in which the rented house is situated.


14
Subsidiaries Subsidiaries mentioned under paragraph 1 are: • Dan-Bureau ApS • Dyrvigs Feriehuse ApS • Rømø Holidays ApS • Skagen Feriebolig ApS


15
Other Apart from this we refer to the general information on the internet.

 

 

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